Mieten & Wohnen
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15. Mai 2019
Tod des Mieters: Guter Freund und WG-Genosse darf in Vertrag eintreten
Wer mit einem Wohnungsmieter die Wohnung teilt, ohne Mieter zu sein, hat nach dem Tod des anderen unter Umständen ein Bleiberecht. Das Eintrittsrecht setzt eine gemeinsame Haushaltsführung voraus. Auf eine Liebesbeziehung kommt es nicht an.
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