Mieten & Wohnen
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10. Mai 2019
Betriebskostenabrechnung: Pauschalkosten für Notdienst nicht umlegbar
Wenn ein Vermieter einen Notdienst beauftragt, ihn allgemein in Notfällen bei eigener Abwesenheit zu vertreten, muss er die Kosten dafür selbst tragen. Sie sind nicht als Betriebskosten auf den Mieter umlegbar, weil Verwaltungskosten.
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