Schwarzgeldabrede bei Immobilienkaufverträgen
Ein Immobilienkaufvertrag kann trotz Schwarzgeldabrede wirksam sein, wenn von den Parteien ein ernsthafter Leistungsaustausch – also die Übertragung des Grundstücks gegen Kaufpreiszahlung – gewollt war und die Schwarzgeldabrede lediglich einen Nebenzweck des Vertrages darstellt.
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