Mieten & Wohnen
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24. April 2019
Nachträgliche Mietminderung: Auch bei vorbehaltloser Zahlung möglich
Wenn ein Mieter grundsätzlich berechtigt ist, die Miete wegen eines Wohnungsmangels zu kürzen, darf er das selbst dann noch, wenn er trotz des Mangels brav bezahlt hat. Immer vorausgesetzt, er war sich über die Rechtslage nicht im Klaren.
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