Feuerwehr tritt Wohnungstür ein: Instandsetzung bleibt beim Vermieter hängen?
Die Feuerwehr musste im Jahr 2022 aufgrund einer Notsituation die Wohnungseingangstür einer Mieterin gewaltsam öffnen. Die Tür wurde dabei vollständig zerstört. Der Vermieter weigerte sich die Tür zu ersetzen. Die Mieterin beauftragte daraufhin eigenständig eine Firma mit den Arbeiten und klagte gegen den Vermieter auf Erstattung der dadurch entstandenen Kosten in Höhe von ca. € 3.000,–.
Das Amtsgericht Hildburghausen gab der Mieterin recht. Ihr stehe ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Instandsetzung der Tür zu. Begründung: Werde eine Wohnungseingangstür im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes beschädigt, habe grundsätzlich der Vermieter für eine ordnungsgemäße Instandsetzung der Tür zu sorgen. Denn dieser sei verpflichtet, die Mieträume instand zu halten. Hierzu gehöre die Ausstattung der Mietsache mit einer ordnungsgemäß verschließbaren Tür.
Der Vermieter wären nur dann nicht zur Instandsetzung der Tür verpflichtet, wenn die Tür infolge einer von der Mieterin zu vertretenden Verletzung mietvertraglicher Pflichten beschädigt oder zerstört worden wäre. Das war hier nicht gegeben. Ein plötzlicher gesundheitlicher Notfall stelle keine Verletzung der Obhutspflicht des Mieters dar.
AG Hildburghausen, Urteil vom 22.5.2024, 21 C 133/23
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