Mietverträge
Nie mehr fehlerhafte Vorlagen!
Etwa 90% aller Mietverträge sind fehlerhaft!
Gehen Sie lieber auf Nummer sicher: Alle Mietverträge von Smartlaw wurden von renommierten Rechtsanwälten entwickelt, geprüft und sind stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.
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Zu den Mietverträgen:
- Vermietung von Wohnungen, Häusern oder Stellplätzen
- Vermietung von Büro- und Gewerberäumen
- Unter- & Zwischenvermietung
Falsch ausgefüllte, fehlerhafte oder veraltete Mustervorlagen für Mietverträge sind nicht nur unzeitgemäß, sondern können für Vermieter auch sehr teuer werden.
Mit Smartlaw erstellen Sie individuelle und rechtssichere Mietverträge ganz einfach mit Hilfe des intelligenten Frage-Antwort-Dialogs. Dieser ist dem Gespräch mit einem Anwalt nachempfunden. Am Ende erhalten Sie Ihren fertigen Mietvertrag als PDF.
Mietverträge für Wohnraum
Smartlaw-Rechtstipps für Vermieter
Mietrückstand, Eigenbedarf, Mietmängel, Streitereien unter Mietern oder Mieterhöhungen - als Vermieter ist man ständig mit Rechtsthemen konfrontiert.
Umso wichtiger ist es deshalb, im Notfall die richtigen Informationen zur Hand zu haben. Sichern Sie sich jetzt Zugriff auf exklusive Rechtstipps für Vermieter.
Vermietung von Gewerberäumen
Recht haben. Sicher sein. Besser vermieten.
Der Ärger für Vermieter lauert oft im Kleingedruckten des eigenen Mietvertrages. So sind in den letzten Jahren tausende Betroffene auf Renovierungskosten sitzengeblieben, die eigentlich Mieter hätten tragen sollen. Mit Smartlaw erkennen Sie rechtliche Stolperfallen, können rechtzeitig vorbeugen und bleiben immer auf dem Laufenden.
Zwischen- & Untervermietung
Untervermietung oder Zwischenvermietung - Wo ist der Unterschied?
Von einer Untervermietung spricht man, wenn Ihr Untermieter mit Ihnen die Wohnung bewohnt.
Sind Sie dagegen für die Dauer des Mietverhältnisses nicht in der Wohnung anwesend, z. B. wegen eines Auslandsaufenthaltes, dann spricht man von Zwischenvermietung. Für eine Unter- oder Zwischenvermietung benötigen Sie nicht nur einen speziellen Mietvertrag, sondern in jedem Fall auch die Zustimmung Ihres Vermieters.