Familie & Vorsorge
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27. Juni 2019
Volljährigenunterhalt: Eltern müssen bei sinnvoller Ergänzung einer Ausbildung Studium finanzieren
Junge Menschen, die nach einer Ausbildung studieren wollen, haben gegen ihre Eltern einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt. Immer vorausgesetzt, die Zweitausbildung ist eine sinnvolle Ergänzung und entspricht den Fähigkeiten des Kindes.
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