Mieten & Wohnen
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16. Dezember 2020
Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen: Ja, aber nur zeitnah
Mit schlechter Zahlungsmoral kann sich der Mieter eine Kündigung einhandeln. Aber nicht erst Jahre später. Vermietern, die mit der Kündigung allzu lange warten, unterstellt man, dass sie mit unpünktlichen Zahlungseingängen leben können.
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