Erben & Schenken
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28. Dezember 2020
Zehnjahresfrist bei Erbteilanrechnung von Schenkungen: Wohnrecht des Erblassers hindert den Fristbeginn nicht
Wenn der Erblasser zu Lebzeiten Immobilien verschenkt, haben Pflichtteilsberechtigte 10 Jahre lang einen Ausgleichsanspruch gegen die begünstigte Person. Besteht ein Wohnrecht, kann das anders aussehen, muss es aber nicht.
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