Wohnungseigentum & Grundbesitz
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4. November 2020
Aufklärung beim Hausverkauf: Bleirohre stellen stets einen Sachmangel dar
Wer eine Bestandsimmobilie verkaufen will, muss den Käufer darüber informieren, dass Bleirohre im Haus verbaut sind. Das gilt auch dann, wenn kein akuter Sanierungsbedarf vorliegt. Grund: Bleirohre gelten grundsätzlich als Sachmangel.
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