Mieterhöhung & Mietbeendigung
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12. August 2024
Modernisierungsmieterhöhung nach Aufzugseinbau nur bei echter Nutzbarkeit
Ein Aufzugeinbau stellt nur dann eine Modernisierung mit Berechtigung zu Modernisierungsmieterhöhung dar, wenn der Mieter auch einen tatsächlichen Gebrauchsvorteil davon hat. Dies ist nicht der Fall, wenn der Aufzug nicht dazu führt, dass der Mieter seine Wohnung, besser, schneller oder barrierefrei erreichen kann.
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