Mieter haftet nicht für Handwerkerkosten bei unbegründeter Fehlermeldung

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Im Juni 2023 hatte ein Wohnungsmieter in Berlin im Bereich des Sicherungskastens einen Schmorgeruch wahrgenommen. Zu der Zeit lief die Waschmaschine des Mieters auf vollen Touren. Der Mieter informierte den Vermieter, der einen Elektriker mit der Prüfung beauftragte. Der Elektriker konnte zwar keinen Fehler feststellen, stellte dem Vermieter aber ca. € 130,– in Rechnung. Der Vermieter verklagte daraufhin den Mieter auf Schadensersatz, denn der habe eine Pflichtverletzung begangen.
Das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschied zulasten des Vermieters. Der Mieter habe nicht verlangt, dass ein Elektriker vorbeikommen solle. Er habe nur mitgeteilt, dass es verschmort rieche, und nachvollziehbar den Wunsch geäußert, den Sachverhalt zeitnah durch einen Elektriker prüfen zu lassen. Ein Mieter müsse sich schließlich nicht nur dann an den Vermieter wenden, wenn er positiv weiß, dass die Wohnung tatsächlich einen Mangel aufweise.
Der Mieter sei nicht verpflichtet gewesen, selbst zu prüfen, woher der Schmorgeruch komme. Das sei vielmehr Sache des Vermieters, eigenverantwortlich darüber zu entscheiden, welche Maßnahmen in der Situation zu ergreifen waren.
AG Berlin-Köpenick, Urteil vom 29.8.2024, 14 C 284/23
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