Modernisierungsmieterhöhung: Bei Einzelmaßnahmen auch nach Bauabschnitten erlaubt
Umfassende Modernisierungen bestehen häufig aus Einzelmaßnahmen, die unabhängig voneinander sind. In diesem Fall darf der Vermieter die Miete schrittweise je nach Bauabschnitt erhöhen. Er muss nicht das Ende der Gesamtsanierung abwarten.
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