Mit ärztlichem Attest gegen Eigenbedarfskündigung: Das reicht nicht für einen Härtefall
Wer als Mieter von einer Eigenbedarfskündigung betroffen ist, versucht oft alles, um die Wohnung nicht verlassen zu müssen. Ein einfaches ärztliches Attest, das eine Umzugsunfähigkeit bestätigen soll, ist aber nicht ausreichend.
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