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Volle Haftung beim Zurücksetzen!

Auto & Verkehr 12. Januar 2022
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Paolese / stock.adobe.com

Wer in einer Parkplatzauffahrt zurücksetzt und dabei mit einem hinter ihm stehenden Pkw kollidiert, haftet allein.

In einer Auffahrt standen zwei Fahrzeuge hintereinander. Der Fahrer des hinteren Wagens verlangt Schadensersatz in Höhe von rund € 1.100,-. Die Fahrerin des vorderen Wagens habe plötzlich zurückgesetzt und sei auf seinen zwei Meter dahinter stehenden Pkw aufgefahren. Sie behauptet dagegen, der hintere Wagen sei auf ihr Fahrzeug aufgefahren. Vor Gericht erschien nur der Fahrer des hinteren Wagens.

Das Amtsgericht Buxtehude entschied, der Fahrer des hinteren Wagens hat einen Anspruch auf Schadensersatz in voller Höhe. Er konnte das Gericht von seiner Version des Geschehens überzeugen.

Erscheinen Sie vor Gericht unbedingt persönlich! So haben Sie die Möglichkeit, das Gericht von Ihrer Version zu überzeugen.

Auch die Betriebsgefahr des hinteren Fahrzeugs entfällt, da er zum Zeitpunkt des Unfalls stand. Das Verschulden liegt ausschließlich bei der Fahrerin des vorderen Wagens.