Krank nach freiwilliger Grippeschutzimpfung – kein Arbeitsunfall
Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Entschädigung für mutmaßliche gesundheitliche Folgen einer freiwilligen Grippeschutzimpfung, die von seinem Arbeitgeber angeboten wurde. Es handelt sich nicht um einen Arbeitsunfall.
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