Kündigung wegen Lärmbelästigung: Ausführliches Lärmprotokoll reicht als Beweis
Soll einem Mieter gekündigt werden, weil er andere Mieter mit unerträglichem Lärm belästigt, muss der Vermieter die Störung beweisen können. Hier reicht ein genaues Lärmprotokoll. Warum es so laut geworden ist, muss nicht darin stehen.
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