Vom Arbeitgeber versehentlich gewählte längere Kündigungsfrist gilt
Kündigt der Arbeitgeber einer angestellten Haushaltshilfe »zum nächstmöglichen Termin« unter Nennung eines fehlerhaft (länger) gewählten konkreten Kündigungsdatums, wird das Arbeitsverhältnisses zum genannten Datum aufgelöst.
Mehr lesen