Reisen & Urlaub
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11. März 2024
Flugverspätung: Keine Entschädigung ohne Zeitverlust
Bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden haben Fluggäste Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Außer, sie haben sich gar nicht zur Abfertigung eingefunden oder selbst einen Ersatzflug gebucht, der nur mit geringerer Verspätung ankam.
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