Arbeitnehmer & Auszubildende
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12. März 2020
Arbeitgeber haftet für fehlerhafte freiwillige Auskünfte
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Vermögensinteressen des Arbeitnehmers wahrzunehmen. Erteilt er jedoch Auskünfte, müssen sie richtig, eindeutig und vollständig sein. Andernfalls haftet er für Schäden aufgrund fehlerhafter Auskünfte.
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