Mieten & Wohnen
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15. April 2020
Eigenbedarfskündigung zugunsten des Lebensgefährten: Nur bei gemeinsamem Haushalt
Wenn sich nicht verheiratete Lebenspartner trennen, ist es praktisch, wenn noch eine zweite Wohnung existiert, in die einer von beiden ausweichen kann. Ist die aber vermietet, ist eine Eigenbedarfskündigung unzulässig.
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