Schutz vor Belästigung: Vater muss WhatsApp vom Handy seiner Kinder löschen
Zwei 2000 und 2005 geborene Mädchen lebten nach der Scheidung ihrer Eltern beim Vater. Beide besaßen Smartphones, auf dem die Messenger-App WhatsApp installiert war.
Im Mai 2016 wurde gegen einen ehemaligen Schulfreund des Vaters Anzeige wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung Anzeige erstattet. Dieser soll über mehrere Monate die beiden Schwestern über WhatsApp sexuell belästigt haben (sogenanntes „Sexting“).
Es folgte ein Sorgerechtsstreit. Dem Vater wurden darin gerichtliche Auflagen auferlegt, um das Kindeswohl zu schützen.
Das Amtsgericht Hersfeld gab dem Vater auf, künftig dafür zu sorgen, dass sich „Sexting“ nicht wiederholen kann. Er muss alle drei Monate kontrollieren, dass WhatsApp und vergleichbare Programme auf den Handys seiner minderjährigen Töchter desinstalliert sind und es auch bleiben. Er muss die Geräte auf mögliche „Ungereimtheiten“ prüfen. Zudem muss er monatlich mit den Töchtern ein Gespräch über die Smartphone-Nutzung führen.
Begründung: Ein Smartphone ist kein elektronisches Spielzeug. Das Gerät darf minderjährigen Kindern nicht ohne Sicherung und ohne Überwachung des Nutzungsverhaltens ausgehändigt werden. Zudem sind Kinder mit den Gefahren und Risiken der Nutzung eines internetfähigen Gerätes vertraut zu machen, um im Missbrauchsfall richtig reagieren zu können.
Der Vater muss gegenüber dem Familiengericht nachweisen, dass er die Auflagen erfüllt.
AG Bad Hersfeld, Beschluss vom 22. 7. 2016, F 361/16 EASO
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