Arzt, Patient & Behinderung
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24. März 2020
Patient nicht richtig aufgeklärt: 6.000 € Schmerzensgeld
Kann der Arzt nicht nachweisen, dass der Patient vor der OP umfassend aufgeklärt wurde, muss er im Schadensfalle Schmerzensgeld zahlen. Aufgeklärt werden muss über alle Risiken, die in nicht unerheblichem Umfang (hier zu 14 %) bestehen.
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