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Widerrufsrecht beim Online-Kauf einer BahnCard

Dienstleistung, Handel & Privatverkäufe 27. März 2020
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Kzenon / stock.adobe.com

Die Deutsche Bahn muss ihre Kunden besser über deren Rechte aufklären. Beim Online-Kauf einer BahnCard ist künftig über das 14-tägige Widerrufsrecht zu informieren.

Die Verbraucherschützer der Berliner Verbraucherzentrale waren der Ansicht, Kunden müssten beim Online-Kauf von BahnCard 25 und 50 über ihr 14-tägiges Widerrufsrecht informiert werden. Zudem müsse den Verbrauchern ein Muster des Widerrufsformulars zur Verfügung gestellt werden.

Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main legte in dem Zusammenhang dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) folgende Fragen zur Auslegung vor: Stellt der Online-Kauf einer BahnCard einen Dienstleistungsvertrag im Sinne der entsprechenden EU-Richtlinie dar? Wird der Vertrag über den BahnCard-Kauf teilweise vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen, weil es sich um einen Vertrag zur Beförderung von Personen handelt?

Der EuGH beantwortete die Vorlage wie folgt: Der Online-Kauf einer BahnCard fällt unter die entsprechende EU-Richtlinie. Er stellt ausnahmslos einen Dienstleistungsvertrag dar. Ein Vertrag zur Personenbeförderung ist damit nicht eingeschlossen.

Folge: Die Deutsche Bahn muss ihre Kunden beim Online-Erwerb einer BahnCard besser über ihre Rechte informieren. Dazu zählt, Verbraucher darüber zu unterrichten, dass ein im Fernabsatz abgeschlossenen Verträgen binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann.

Zur Frage des Widerrufformulars äußerten sich die Luxemburger Richter nicht.

EuGH, Urteil vom 12.3.2020, C-583/18