Mieten & Wohnen
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14. Mai 2020
Zahlung nach fristloser Kündigung wegen Mietrückstands: Hilfsweise fristgerechte Kündigung geht ins Leere
Vermieter, die ihren Mietern wegen eines Mietrückstands kündigen, machen dies oft fristlos und hilfsweise fristgerecht. Zahlt der Mieter doch noch, wird die fristlose Kündigung unwirksam, die fristgerechte, hilfsweise Kündigung ebenfalls.
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