Mieten & Wohnen
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2. Juni 2020
Hundehaltung in der Wohnung: Zustimmung kann nicht grundlos verweigert werden
Oft steht in Mietverträgen, dass ein Hund nur mit Genehmigung des Vermieters zulässig ist. Das heißt nicht, dass der Vermieter die Hundehaltung nach Gutdünken verbieten kann, wenn nichts dagegen spricht, einen Hund in der Wohnung zu halten.
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