Entzug der Fahrerlaubnis trotz Corona
Ein Mann erwies sich nach dem Gesetz als »ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen«, da er (mindestens) acht Punkte in Flensburg angesammelt hatte. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde entzog ihm daher seine Fahrerlaubnis. Der Mann wehrte sich mit einem Eilantrag dagegen, da er seine Tochter mit dem Auto zur Schule bringen müsse und für seine Eltern Versorgungsfahrten durchzuführen hatte, da diese aufgrund der Corona-Pandemie keinen anderen mehr in ihr Haus ließen.
Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied im Eilverfahren, der Entzug der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig. Negative Auswirkungen, wie sie der Mann geltend macht, hat der Gesetzgeber berücksichtigt, als er die entsprechenden Vorschriften schuf.
Er entschied allerdings, dass man sie zum Schutze der übrigen Verkehrsteilnehmer hinzunehmen hat. Daher führen sie auch nicht zu einer unzumutbaren Härte. Ein ungeeigneter Kraftfahrer gefährdet immerhin das Leben und die körperliche Unversehrtheit anderer Verkehrsteilnehmer. Dies hat auch während der Corona-Pandemie bestand.
VG Koblenz, Beschluss vom 1.12.2020, 4 L 1078/20.KO