Arbeitnehmer & Auszubildende
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2. Dezember 2022
Schulrauswurf nach Beschmieren der Schultoilette mit antisemitischen Parolen rechtens
Beschmiert ein Schüler die Toilette einer Schule großflächig mit antisemitischen Parolen, rechtfertigt dies seine Entlassung von der Schule - unabhängig davon, ob er die Toilette seiner Schule oder einer anderen Schule verunstaltet.
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