Mieten & Wohnen
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21. Dezember 2022
Straftat in der Mietwohnung ist nicht immer ein Grund zur Kündigung
Klar, dass Vermieter es nicht gut finden, wenn in ihrer Wohnung Verbrechen begangen werden. Ist aber nicht der Mieter selbst, sondern ein Mitbewohner oder Angehöriger der Übeltäter, darf die Wohnung nicht ohne weiteres gekündigt werden.
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