Arbeitnehmer & Auszubildende
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7. Oktober 2022
Arbeitszeitbetrug mit Raucherpausen rechtfertigt Kündigung – auch ohne Abmahnung
Eine Mitarbeiterin, die regelmäßig in Raucherpausen geht, ohne sich dabei wie gefordert aus- und einzustempeln, begeht einen Arbeitszeitbetrug. Dieser rechtfertigt eine ordentliche Kündigung. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht.
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