Wohnungseigentum & Grundbesitz
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21. Juni 2018
Ist ein Nachbarbaum nicht mehr standsicher, muss er ausnahmsweise gefällt werden
Ein Grundstückseigentümer muss dafür sorgen, dass von auf seinem Grundstück stehenden Bäumen keine Gefahr ausgeht (z.B. Astbruch, Umsturz). Ist die Standsicherheit insgesamt gefährdet, kann der Nachbar verlangen, dass der Baum gefällt wird.
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