Reisen & Urlaub
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20. August 2018
Fehlender Hinweis auf nächtliche Fernbusfahrt ist ein Reisemangel, der zur Kündigung berechtigt
Unterlässt ein Reiseunternehmen, das Fernbusreisen anbietet, im Prospekt einen deutlichen Hinweis auf Nachtfahrzeiten, liegt ein erheblicher Reisemangel vor. Der Reisende ist dann zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt.
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