Wohnungseigentum & Grundbesitz
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23. Mai 2018
Luftwärmepumpe auf Nachbargrundstück muss nicht entfernt werden
Eine Luftwärmepumpe, die im Abstand von weniger als 3 m vom Nachbargrundstück aufgestellt wird, muss auch unter Berücksichtigung des (bayerischen) Baurechts nicht entfernt werden, wenn sie in eine Holzhütte eingebaut ist.
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