Mieten & Wohnen
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10. Dezember 2018
Eigenbedarfskündigung: Auch die Nutzung als Ferienwohnung ist erlaubt
Wer als Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs kündigen möchte, darf auch die geplante Nutzung als Ferienwohnung geltend machen. Es kommt nicht darauf an, dass die gekündigte Wohnung künftig zum Lebensmittelpunkt des Vermieters wird.
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