Dienstleistung, Handel & Privatverkäufe
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14. November 2018
Voreingestellte Dienste auf einer SIM-Karte sind unzulässig
SIM-Karten, die kostenpflichtige, vorinstallierte und -aktivierte Dienste enthalten, dürfen Mobilfunkanbieter nur dann installieren, wenn der Kunde zuvor aufgeklärt wird. Andernfalls liegt eine unzulässige Lieferung unbesteller Waren vor.
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