Widerrufsrecht gilt auch für Bestellungen in der Versand-Apotheke
Im Online-Handel gilt grundsätzlich: Bestellt ein Verbraucher Waren im Fernabsatz, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu und er kann Waren innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Dieses Recht kann in bestimmten Fällen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein, beispielsweise für »schnell verderbliche Waren«, die nach der Rückgabe nicht mehr weiterverkauft werden können.
Entsprechend argumentierte die Versand-Apotheke Apovia. Sie schloss in ihren AGB verschreibungs- und apothekenpflichtige Medikamente vollständig vom Widerrufsrecht aus, weil ein Weiterverkauf zurückgesandten Medikamente nicht möglich sei und sie somit als »rechtlich verderblich« anzusehen seien.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe beurteilte dies rechtlich anders und kippte die Klausel: Verbraucher dürfen auch eine Arzneimittelbestellung im Online-Versandhandel widerrufen.
Die gesetzliche Ausnahmebestimmung vom Widerrufsrecht ist in diesem Fall nicht einschlägig. Zwar gibt es durchaus Arzeimittel, die schnell verderben, aber dazu zählen nicht pauschal alle verschreibungs- und apothekenpflichtigen Arzneimittel.
Eine generelle Widerrufsausschlussklausel bei Fernabsatzverträgen benachteiligt die Kunden unangemessen und ist somit unzulässig.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 9.2.2018, 4 U 87/17
Lesen Sie hierzu auch unseren Rechtstipp: Fernabsatz: Rechtliche Besonderheiten beim Versandhandelskauf