Thomas Cook-Kunden können Ausgleichszahlungen anmelden
Pauschalreisende sind aufgrund einer EU-Richtlinie mit einem sogenannten „Sicherungsschein“ gegen eine Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert. Deutschland hatte diese Absicherung bislang auf 110 Millionen Euro pro Versicherungsunternehmen begrenzt. Für die Thomas Cook-Pleite im vergangenen Jahr reichte diese Summe jedoch nicht aus. Kunden, die in Deutschland gebucht hatten, wurden nur anteilig entschädigt. Sie bekamen nur 17,5% ihres Geldes von der zuständigen Zurich-Versicherung zurück.
Die Bundesregierung hatte deshalb bereits im Dezember 2019 angekündigt, freiwillig für die Restzahlung einzustehen. Seit dem 6.5.2020 können betroffenen Kunden sich nun registrieren lassen und die freiwilligen Ausgleichszahlungen über ein kostenfreies Online-Anmeldeverfahren anmelden.
Je nachdem, bei welchen Tochterunternehmen von Thomas Cook sie gebucht haben, können die Kunden bei einem Anmeldeportal ihre Daten und Belege hochladen, um die Ausgleichszahlung beim Bund zu beantragen. Sie können Erklärungen übermitteln und die bereits erhaltenen Leistungen von dritter Seite eintragen. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob eine freiwillige Ausgleichszahlung in Betracht kommt.
Beispiel:
Voraussetzung für den Antrag ist, dass die Betroffenen ihre Ansprüche bereits bei der Zurich-Versicherung geltend gemacht und beim Insolvenzverwalter angemeldet haben. Übernommen werden nur die noch nicht erstatteten Kosten der Pauschalreise und etwaige Verpflegungs-, Unterkunfts- oder Transportausgaben, die Urlauber insolvenzbedingt vor Ort erneut zahlen mussten.
Die entsprechenden Portale finden Sie über die Homepage des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (www.bmjv.de; Schlagwort: Thomas Cook). Ebenso finden Sie dort alle erforderlichen weiteren Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen.
In Ausnahmefällen können betroffene Kunden auch postalisch Belege einreichen (z.B. verfügen Sie über keinen Internetzugang). Dazu sollten sie sich an die dafür eingerichtete Hotline wenden. Diese ist an Werktagen in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter der Rufnummer 0361/606 670 12 erreichbar.
Unser Rechtstipp:
Behalten Sie die Anmeldefrist im Blick: Als betroffener Reisekunde können Sie die freiwillige Ausgleichszahlung bis zum 15.11.2020 anmelden.