Arbeitnehmer & Auszubildende
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28. August 2020
Schulordnungsmaßnahmen sind unabhängig von Strafmündigkeit
Eine Schule kann das Fehlverhalten von Schülern unabhängig von deren Strafmündigkeit ahnden (z.B. tätlicher Angriff während des Unterrichts). Schulordnungsmaßnahmen können deshalb gegen Kinder, die jünger als 14 Jahre sind, verhängt werden.
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