Erben & Schenken
•
14. Dezember 2016
Allein die Zahlung von Vereinsbeiträgen begründet für Erben keine Mitgliedschaft
Bezahlt ein Erbe für den Erblasser Vereinsbeiträge weiter, ohne darauf hinzuweisen, dass dieser verstorben ist, bedeutet dies nicht ohne Weiteres, dass er die Mitgliedschaft selbst fortsetzen möchte.
Mehr lesen