Familie & Vorsorge
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31. Dezember 2016
Scheidung: Kein Versorgungsausgleich bei strafbarem Angriff auf Ex-Partner
Kommt es zur Scheidung, werden in der Regel die jeweiligen Rentenansprüche ausgeglichen. Der Anspruch darauf entfällt aber wegen "grober Unbilligkeit", wenn sich der den Ausgleich fordernde Ehepartner Straftaten gegen den Ex-Partner begeht.
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