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Illegales Filesharing: Haftet der Anschlussinhaber?

Dienstleistung, Handel & Privatverkäufe 4. Januar 2017
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Illegales Filesharing: Haftet der Anschlussinhaber?

© undrey / fotolia.com

Wer Dritten Internetzugang gewährt, kann nach einer Urheberrechtsverletzung nicht zu Schadensersatz herangezogen werden, wenn er die gegen ihn als Anschlussinhaber bestehende Täterschaftsvermutung hinreichend erschüttern kann.

Eine Internetanschlussinhaberin hatte eine Abmahnung wegen Filesharing von einer Anwaltskanzlei erhalten. Es wurde ihr vorgeworfen, ein Computerspiel verbreitet zu haben. Sie sollte zunächst eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und eine Strafe in Höhe von € 1.500,- bezahlen. Die Frau weigerte sich, zu zahlen. So wurde sie verklagt und ihr wurden weitere Kosten in Rechnung gestellt (z. B. Lizenzschaden, Abmahnkosten).

Die Anschlussinhaberin verteidigte sich. Sie sei im fraglichen Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung arbeiten gewesen. Ihr Freund habe sich in ihrer Wohnung aufgehalten und habe ihren Anschluss mit seinem Laptop benutzt. Er habe die Durchsuchung seines Rechners nicht gestattet, deshalb vermute sie, dass er das Filesharing begangen habe.

Das Amtsgericht Charlottenburg stellte die Anschlussinhaberin von der Haftung frei. Sie kann als Täterin nicht herangezogen werden. Sie hat konkrete Tatsachen vortragen, warum sie selbst als Täterin ausscheidet und warum ihr Freund die Urheberrechtsverletzung begangen haben könnte.

Damit genügt sie den Beweislastanforderungen. Der Vortrag enthält keinen pauschalen Hinweis auf beliebige Dritte, sondern legt eine potenzielle Täterschaft des Freundes plausibel dar, der Zugriff auf ihren Internetanschluss hatte.

Sie haftet andererseits aber auch nicht als Anschlussinhaberin. Die sogenannte „Störerhaftung“ entfällt. Die Frau muss nicht auf ihren volljährigen Lebensgefährten aufpassen. Es lagen keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, dass er ihren Anschluss für Filesharing missbrauchen wollte.

AG Charlottenburg, Urteil vom 29. 11. 2016, 206 C 329/16

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