Mieterhöhung & Mietbeendigung
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8. November 2017
Fristlose Kündigung wegen Mietrückstand: Abwendung nur mit vollständiger Zahlung möglich
Ein Mieter, der wegen Wohnungsmängeln weniger zahlt, läuft Gefahr, fristlos gekündigt zu werden, wenn die Mängel nicht bestehen. Das lässt sich nur durch Zahlung des gesamten Rückstands in Höhe der vertraglich vereinbarten Miete verhindern.
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