Wohnungseigentum & Grundbesitz
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7. Dezember 2017
Glatteisunfall vor 5-Sterne-Hotel – wer haftet?
Ein Hotelbesucher, der vor einem 5-Sterne-Hotel bei Glatteis stürzt, erhält vom Hotelbetreiber keinen Ersatz, sofern er für den Bereich des Gehwegs, in dem der Unfall stattfand, nicht nachweisen kann, dass der Winterdienst verletzt wurde.
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