Wohnungseigentum & Grundbesitz
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27. September 2017
Bauunternehmer haftet für Schaden durch umgestürzten Bauzaun
Grundsätzlich haftet der Bauunternehmer, der einen Bauzaun aufstellt, für dessen Standfestigkeit – und zwar vom Aufstellen bis zur Entfernung des Zauns. Das gilt auch, wenn die Firma ihre Arbeiten beendet und die Baustelle verlassen hat.
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