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Berufszulassung für WEG-Verwalter

Wohnungseigentum & Grundbesitz 14. November 2017
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© DOC RABE Media / stock.adobe.com

Ab dem 1.8.2018 wird es für Immobilienverwalter eine Zulassungspflicht geben. Außerdem müssen sie in Zukunft regelmäßige Weiterbildungen nachweisen.

Die Erlaubnispflicht nach dem Gesetz gilt nicht nur für WEG-Verwalter, sondern auch für Mietverwalter von Wohnraum. Bereits tätige Verwalter haben weitere sechs Monate Zeit, eine Erlaubnis zu beantragen (Übergangsfrist bis zum 1.3.2019).

Die erforderlichen Voraussetzungen für eine Erteilung der Erlaubnis, als Immobilienverwalter tätig zu sein, sind geordnete Vermögensverhältnisse, Zuverlässigkeit sowie eine Berufshaftpflichtversicherung.

Die Weiterbildungspflicht erstreckt sich auf 20 Stunden in einem Zeitraum von drei Jahren. Für bereits tätige Immobilienverwalter ist der Nachweis für abgelegte Weiterbildungen somit erstmals im August 2021 zu erbringen. Verstöße gegen die Weiterbildungspflicht können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Schlussendlich besteht eine Informationspflicht des Verwalters über Qualifikation und Weiterbildung gegenüber dem Verbraucher, so dass sich der Verbraucher eine eigenes Bild über die fachliche Qualifikation machen kann (vgl. Website des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: www.bmwi.de).