Wann ist ein Marderbefall ein aufklärungspflichtiger Sachmangel?
Ein akuter Marderbefall eines Wohngebäudes stellt einen Sachmangel dar, über den der Verkäufer den Kaufinteressenten aufzuklären hat. Anders bei einem sechs Jahre zurückliegenden Marderbefall. Hier entfällt die Offenbarungspflicht.
Mehr lesen