Mietmangelbeseitigung fehlgeschlagen: Keine weitere Mietminderung ohne Anzeige
Zeigen sich in einer Wohnung Mängel, darf der Mieter die Miete mindern. Das geht aber nur, wenn er vorher den Vermieter über den Missstand informiert hat. Das gilt auch, wenn die Mängelbeseitigung im ersten Anlauf nicht geklappt hat.
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