Mietminderung: Keine übertriebene Darlegungslast des Mieters
Wenn der Zustand einer Wohnung Anlass zur Mietminderung bietet, muss der Mieter seinem Vermieter mitteilen, was ihn stört. Vom übermäßigen Lärm bis zur Geruchsbelästigung. Alles ist möglich. Ursachenforschung muss er nicht betreiben.
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