Pauschalreise: Schadensersatz nach Todesangst auf Heimreise
Geraten Reisende auf der Rückreise in schwere Seenot, haftet der Reiseveranstalter, wenn aufgrund des traumatischen Erlebnisses der Erholungswert des gesamten Urlaubs entfällt. Der Reisepreis ist zu erstatten und es gibt Schmerzensgeld.
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