Rundreise: Gestrichene Hauptsehenswürdigkeit berechtigen zum Reiserücktritt
Werden weltberühmte Sehenswürdigkeiten kurzfristig aus dem Besichtigungsprogramm einer Rundreise gestrichen, sind Reisekunden zum kostenlosen Rücktritt berechtigt. Es liegt ein Fall einer erheblichen Reiseänderung vor.
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